Studierende können sich nur in Ausnahmefällen privat krankenversichern.
GESETZLICHE KRANKENVERSICHERUNG
Wenn du als ausländischer Studierender bei einer staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland eingeschrieben bist, musst du dich bis zur Vollendung deines 30. Lebensjahres gesetzlich krankenversichern (d.h. bis zu deinem 30. Geburtstag oder bis zum 14. Hochschulsemester)
PRIVATE KRANKENVERSICHERUNG
Ausländische Studierende, die, aus welchem Grund auch immer, privat versichert und unter 30 Jahre alt sind, müssen bei einer gesetzlichen Krankenversicherung eine sog. “Freistellung von der gesetzlichen Versicherungspflicht” einholen. Danach ist es nicht mehr möglich, sich gesetzlich zu versichern.
PRIVATE KRANKENVERSICHERUNG
Ausländische Studierende, die, aus welchem Grund auch immer, privat versichert und unter 30 Jahre alt sind, müssen bei einer gesetzlichen Krankenversicherung eine sog. “Freistellung von der gesetzlichen Versicherungspflicht” einholen. Danach ist es nicht mehr möglich, sich gesetzlich zu versichern.
DIE ANMELDUNG
Wenn du noch keine Adresse in deutschland hast, kannst du kein Mitglied in einer gesetzlichen Krankenversicherung werden. Laut Gesetz musst du dich erst Anmelden. Sobald du angemeldet bist, kannst du dich versichern.
Fülle dein Anmeldeformular aus
EUROPÄISCHE KRANKENVERSICHERUNGSKARTE (EHIC)
Du musst dich bei einem der gesetzlichen Versicherungsverbände mit der EHIC registrieren. Der Verband stellt dann eine Bestätigung für die Immatrikulation an der Hochschule aus.
EUROPÄISCHE KRANKENVERSICHERUNGSKARTE (EHIC)
Du musst dich bei einem der gesetzlichen Versicherungsverbände mit der EHIC registrieren. Der Verband stellt dann eine Bestätigung für die Immatrikulation an der Hochschule aus.
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BProtected ist ein zertifizierter, unabhängiger & erfahrener Versicherungsanbieter für kundenfreundliche und persönliche Beratung bezüglich aller Aspekte der deutschen Krankenversicherung. Sie können dir helfen, die für dich und dein Budget passende Option zu finden.